Was sich nicht zurücknehmen lässt
Was unterscheidet einen Staat, der tötet, von dem Mörder, den er bestraft?
Über die Todesstrafe und die Würde, mit der man sie begründet und verwirft
Prolog
Eine Mittagspause. Ein Mensch sitzt mit seinem Handy an einem Tisch. Das Essen wird kalt. Er scrollt durch die Nachrichten. Eine nach der anderen, ohne genaue Absicht. Plötzlich hält er inne.
Ein Mann hat eine Frau getötet. Langsam und mit Vorsatz, heißt es. Die Einzelheiten stehen weiter unten im Text. Er liest sie nicht. Er hat genug gelesen. Der Täter ist gefasst. Er hat gestanden.
Etwas zieht sich in ihm zusammen. Dann ist ein Gedanke da. Fertig, noch bevor er ihn gedacht hat. So einer verdient es nicht zu leben. Er zögert kurz. Aber der Gedanke fühlt sich nicht falsch an. Er fühlt sich an wie Gerechtigkeit. Wie etwas, das jeder anständige Mensch denken würde.
Er scrollt weiter.
Ein paar Meldungen später, irgendwo auf der Welt, eine vollzogene Hinrichtung.
Wieder zieht sich etwas in ihm zusammen. Aber es ist ein anderes Gefühl. Kein Zorn. Eher ein Unbehagen, das er nicht direkt einordnen kann. Ein Staat hat einen Menschen getötet. Mit Plan, mit Termin, mit Zeugen.
Er legt das Handy weg. Zwei Meldungen, keine Minute auseinander. Bei der ersten wollte er einen Tod. Bei der zweiten erschreckt ihn einer. Er weiß nicht, wie beides in denselben Kopf passt.
Er isst nicht weiter.
Von der Frage, die in dieser Minute liegt, handelt dieser Essay. Nicht davon, ob der Täter Strafe verdient. Sondern davon, was geschieht, wenn der Staat die Strafe zum Tod macht. Und was ihn dann noch von dem unterscheidet, den er bestraft.
Die Bilanz
Eine Hinrichtung von vielen. Irgendwo auf der Welt, hieß es in der Meldung. Dieses Irgendwo lässt sich vermessen. Die Zahlen lassen sich präzisieren. Wenn auch nur zum Teil.
Die Zahl
Im Jahr 2025 wurden weltweit gut zweieinhalbtausend Menschen hingerichtet. So viele hat Amnesty International seit 1981 nicht mehr gezählt. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um rund achtzig Prozent.
Die Zahl ist eine Untergrenze. Amnesty zählt nur, was sich hinreichend bestätigen lässt. China fehlt ganz, weil die Daten dort als Staatsgeheimnis gelten. Die Organisation geht davon aus, dass dort jedes Jahr Tausende hingerichtet werden. Auch für Nordkorea und Vietnam gibt es keine belastbaren Mindestzahlen. Wie hoch die wirkliche Zahl liegt, weiß niemand außerhalb dieser Staaten.
Wer tötet
Hingerichtet wurde 2025 in siebzehn Staaten. Ein einziger trägt den größten Teil. Der Iran. Er vollstreckte über zweitausend Todesurteile. Mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Das sind achtzig Prozent aller erfassten Hinrichtungen. Zusammen mit Saudi-Arabien sind es über neunzig Prozent.
Dann folgt eine Liste, die sich keinem Muster fügt. Der Jemen, die USA, Ägypten, Somalia, Kuwait, Singapur. Am Ende Japan und Taiwan mit je einer Hinrichtung. Theokratie, Monarchie und Demokratie stehen nebeneinander. Die USA sind zum siebzehnten Mal in Folge das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent, das hinrichtet. Unter den siebenundfünfzig Staaten der OSZE sind sie der einzige. Mit fast fünfzig Hinrichtungen erreichten sie den höchsten Stand seit 2009, fast die Hälfte davon in einem einzigen Bundesstaat. Florida.
Die Todesstrafe gehört keiner Staatsform allein. Ob sie einer Kultur oder einer Religion zugehört, wird noch zu prüfen sein.
Wofür
Wer an die Todesstrafe denkt, denkt an Vergeltung für Mord. Die Zahlen erzählen etwas anderes. Fast die Hälfte der Hinrichtungen 2025 betraf Drogendelikte. Sie fanden in fünf Staaten statt. In China, im Iran, in Kuwait, in Saudi-Arabien und in Singapur.
Hinzu kommen weitere Taten, bei denen niemand getötet wurde. In Afghanistan und Pakistan ergingen Todesurteile wegen Abfall vom Glauben oder Gotteslästerung. Im Jemen wegen einvernehmlicher sexueller Beziehungen außerhalb der Ehe. In China wegen Korruption und anderer Wirtschaftsdelikte.
In China, im Iran, im Jemen und in Saudi-Arabien ergingen Todesurteile zudem wegen Hochverrat, Spionage oder dem Infragestellen der Politik der Führung.
Das Völkerrecht erlaubt die Todesstrafe dort, wo sie noch besteht, nur für die schwersten Verbrechen. Gemeint ist die vorsätzliche Tötung. Ein großer Teil der Hinrichtungen 2025 lag jedoch unter dieser Schwelle.
Amnesty deutet den Anstieg politisch. Mehrere Staaten hätten die Todesstrafe in den Mittelpunkt einer harten Linie gegen Kriminalität gestellt. Um Kontrolle auszuüben, staatliche Macht zu demonstrieren und politische Punkte zu sammeln. Das ist eine Einschätzung, kein Messwert. Wir werden sie prüfen.
Die andere Bewegung
Neben diesen Zahlen verläuft eine zweite Entwicklung. Als Amnesty 1977 begann, sich gegen die Todesstrafe einzusetzen, hatte nur eine kleine Minderheit der Staaten sie vollständig abgeschafft. Heute hält noch immer gut ein Viertel der Staaten an ihr fest. Fast drei Viertel jedoch haben sie abgeschafft oder wenden sie nicht mehr an.
In der Region, die Amnesty als Europa und Zentralasien zusammenfasst, wurde 2025 kein Todesurteil mehr verhängt.
Zwei Bewegungen also, gleichzeitig. Immer weniger Staaten töten. Die verbliebenen aber töten mehr.
Ende 2025 warteten weltweit mindestens fünfundzwanzigtausend Menschen auf ihre Hinrichtung. Auch diese Zahl ist eine Untergrenze.
Der saubere Tod
Wer tötet, braucht eine Methode. Auch ein Staat. Welche er wählt, hat sich über die Jahrhunderte immer wieder geändert.
Die alte Ordnung
Lange unterschied das Recht genau, wie ein Mensch zu sterben hatte. Die Carolina, das Strafgesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs von 1532, kannte für Männer das Vierteilen, das Rädern, das Enthaupten und das Erhängen. Für Frauen sah sie vor allem das Ertränken vor. Daneben das lebendige Begraben und das Pfählen. Die Art des Todes war Teil der Strafe.
Die gleiche Maschine
1789 schlug der Arzt Joseph-Ignace Guillotin vor, alle zum Tod Verurteilten auf dieselbe Weise hinzurichten. Bis dahin war der Tod nach Stand verteilt. Adelige wurden enthauptet, einfache Leute starben auf dem Rad. Die neue Maschine sollte alle gleich machen und weniger Leid bringen. Guillotin selbst wollte die Todesstrafe auf längere Sicht sogar ganz abschaffen.
1792 kam seine Maschine zum ersten Mal zum Einsatz. In den folgenden Jahren starben unter ihr mehr als zehntausend Menschen. Die Zahl ist belegt. Ob die als humane Maschine gedachte Guillotine das Töten in dieser Menge erst erleichtert hat, ist offen. Ausschließen lässt es sich nicht.
Ab 1816 verwendete auch der Kirchenstaat die Guillotine. Dutzendfach und auf päpstliche Anordnung. Der päpstliche Henker Giovanni Battista Bugatti vollstreckte in achtundsechzig Dienstjahren fünfhundertsechzehn Todesurteile. Die letzte Hinrichtung im Kirchenstaat fand am 9. Juli 1870 statt. Die Maschine der Revolution diente also auch dem Papst.
Selbst Immanuel Kant, der 1797 für Mord die Todesstrafe forderte, verlangte einen Tod ohne Misshandlung. Auch er wollte den sauberen Tod.
Der Strom
In den USA wurde 1881 die Elektrizität als humane Hinrichtungsart vorgeschlagen. Am 6. August 1890 starb in Auburn im Staat New York William Kemmler als erster Mensch auf dem elektrischen Stuhl. Der erste Stromstoß tötete ihn nicht. Erst ein zweiter. Er dauerte etwa zwei Minuten.
Die Spritze und das Gas
1982 setzte Texas als erster Bundesstaat die Giftspritze ein. Der erste Mensch, der so starb, war Charles Brooks.
Gut vierzig Jahre später suchte Alabama wieder eine neue Methode. 2022 war ein Versuch gescheitert, Kenneth Smith mit der Giftspritze hinzurichten. Am 25. Januar 2024 tötete der Staat ihn schließlich mit Stickstoff. Der Staat nannte die Methode die humanste.
Kemmler, Brooks, Smith. Drei Namen. Drei erste Male. Jeder starb durch eine Methode, die zuvor an keinem Menschen erprobt worden war. Ein Rechtskommentar nennt alle drei Hinrichtungen misslungen.
Das Protokoll
Am 30. September 2026 sollte in Tennessee Christa Pike hingerichtet werden. Sie überlebte zwei Injektionen. Die Behörde erklärte, man habe das Protokoll korrekt befolgt. Der Gouverneur setzte alle Hinrichtungen für dieses Jahr aus und ordnete eine unabhängige Untersuchung an. Es war der zweite gescheiterte Versuch in Tennessee in diesem Jahr. Am 10. Oktober wurde Pike ins Gefängnis zurückgebracht. Ob es einen neuen Termin gibt, ist im Oktober 2026 offen.
Wenn die Behörde recht hat, lag kein Fehler vor. Dann scheiterte der saubere Tod nicht an einer Abweichung vom beabsichtigten Vorgang, sondern am Verfahren selbst. Ob das zutrifft, soll die Untersuchung klären.
Was die Methoden verraten
Heute wird enthauptet, erhängt, erschossen. Mit Gift oder mit Stickstoff getötet. Berichte über gerichtliche Steinigungen gab es nach Amnesty 2025 keine. Noch im Jahr 2000 forderte die Southern Baptist Convention, die größte protestantische Kirche der USA, bei der Vollstreckung humane Mittel. In derselben Resolution befürwortete sie die Todesstrafe. Den grausamen Tod will aber auch sie nicht.
Jede neue Methode trat mit demselben Versprechen auf. Humaner. Schneller. Schmerzloser. Und mehrfach zeigte sich, dass eine Methode ihr Versprechen nicht hielt. So viel lässt sich belegen.
Was es bedeutet, lässt sich nur vermuten. Eine Gesellschaft, die so viel Mühe darauf verwendet, sauber zu töten, dürfte ahnen, dass sie etwas tut, das sich nicht sauber tun lässt. Die Suche nach der humanen Methode wäre dann kein Zeichen von Gewissheit. Sondern eher von Zweifel.
Im Namen Gottes
Ob die Todesstrafe einer Kultur oder einer Religion zugehört, blieb bislang offen. Diese Frage führt zurück zu den ältesten Begründungen. Lange vor Kant und lange vor jedem Strafgesetzbuch berief man sich auf Gott.
Zwei Arten von Vergehen
Manche Vergehen richten sich direkt gegen Menschen. Es gibt ein Opfer. Andere richten sich gegen eine Ordnung. Gegen Gott, gegen den Herrscher, gegen den Staat oder eine Lehre. Hier gibt es kein menschliches Opfer. Nur eine verletzte Autorität.
Diese Unterscheidung ist ein Werkzeug dieses Essays, keine Einteilung der Quellen. Sie soll zeigen, wie verschieden die Gründe sind, aus denen getötet wurde und getötet wird.
Die Tora und ihre Ausleger
Die Tora sieht die Todesstrafe für zahlreiche Vergehen vor. Für Mord. Aber auch für Götzendienst. Für das Verfluchen Gottes oder der Eltern. Für die öffentliche Verletzung des Sabbats. Viele davon sind Vergehen gegen eine Ordnung.
Die Rabbiner jedoch, deren Lehren um 200 nach Christus in der Mischna aufgeschrieben wurden, schränkten die Todesstrafe so stark ein, dass sie kaum noch anzuwenden war. Ein Gericht, das auch nur alle sieben Jahre einen Menschen hinrichten ließ, galt dort als mörderisch. Schon damals gab es Kritik daran. Ohne Todesstrafe, so der Einwand, gäbe es mehr Mörder. Das ist das Argument der Abschreckung. Davon weiter unten mehr.
Die Kirche und der weltliche Arm
Die katholische Kirche hat über Jahrhunderte zum Tod verurteilen lassen. Die Urteile fällte die Inquisition. Vollstreckt wurden sie in der Regel vom weltlichen Arm. Die Verantwortung bleibt dennoch bei der Kirche. Lange verurteilte sie und übergab. Der Kirchenstaat ließ aber auch selbst hinrichten. Bis 1870. Auch mit der Guillotine, wie bereits gezeigt. Im Recht des Vatikanstaats stand die Todesstrafe schließlich noch bis 1969.
Selbst der Katechismus von 1992 schloss die Todesstrafe als letztes Mittel nicht gänzlich aus. 2018 änderte Papst Franziskus den Text. Seither gilt sie als unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt. Ob dies ein grundsätzliches Verbot meint oder ein Urteil über die heutigen Umstände, ist in konservativen Kreisen jedoch umstritten.
Eine Bibel, drei Antworten
Die Evangelische Kirche in Deutschland lehnt die Todesstrafe ab. 2026 bekräftigte sie, jeder Mensch besitze eine unveräußerliche Würde, auch wer schwerste Schuld auf sich geladen habe.
Die Southern Baptist Convention befürwortete im Jahr 2000 die Todesstrafe für Mord. Sie berief sich auf das Buch Genesis, Kapitel neun, Vers sechs. Dort wird der Tod dessen verlangt, der Menschenblut vergießt.
Die Russisch-Orthodoxe Kirche wiederum steht dazwischen. Nach einer Analyse ihrer Sozialdoktrin von 2000 schließen Schrift und Tradition die Todesstrafe nicht aus. Barmherzigkeit sei aber vorzuziehen. Schritte zur Abschaffung begrüßt die Kirche.
Drei Kirchen. Dasselbe Buch. Drei Antworten.
Entschädigung und Vergebung
Das islamische Strafrecht kennt mehrere Gruppen von Vergehen. Tötungsdelikte gelten als Verletzung der Rechte von Menschen. Genugtuung steht deshalb dem Opfer oder seiner Familie zu. Nach dem Rechtsgelehrten Cherif Bassiouni zieht der Koran dabei Entschädigung und Vergebung der Vergeltung vor. Für eine andere Gruppe von Vergehen sieht das Recht schwere Strafen vor. Dazu gehört unter anderem der Ehebruch. Die Beweisanforderungen sind dort aber so streng, dass sie kaum zu erfüllen sind. Eine einheitliche Auslegung gibt es nicht. Die Forschungsstelle für Todesstrafe der Universität Oxford betont, dass die Scharia sehr unterschiedlich angewendet wird. Die Todesurteile wegen Glaubensabfall und Gotteslästerung stehen deshalb nicht für den Islam als Ganzes.
Nicht töten
Im Buddhismus verbietet das erste Gebot das Töten. Die Todesstrafe gilt nach buddhistischer Ethik als unvereinbar mit der Lehre Buddhas. Dennoch halten fast alle buddhistisch geprägten Länder an ihr fest. Japan und Thailand sind die bekanntesten Fälle. Lehre und Praxis fallen hier sichtbar auseinander.
Im Hinduismus spricht das Prinzip der Gewaltlosigkeit gegen das Töten. Eine einheitliche Haltung zur Todesstrafe gibt es nicht.
Was sich nicht beweisen lässt
In jeder der fünf Traditionen findet sich beides. Texte oder Lehren, die töten lassen. Und Bewegungen, die das Töten erschweren, begrenzen oder verwerfen. Das gilt für diese fünf. Eine Aussage über alle Religionen ist es nicht.
Keine von ihnen ist eine Religion der Todesstrafe. Aber auch keine ist frei von ihr.
Bleibt die Unterscheidung vom Anfang. Bei einem Vergehen gegen einen Menschen gibt es ein Opfer, dessen Leid sich benennen lässt. Bei einem Vergehen gegen Gott ist es anders. Ob jemand ein Wort gesagt hat, lässt sich prüfen. Ob dieses Wort einen Gott verletzt hat, nicht. Eine Strafe, die sich nicht zurücknehmen lässt, beruht dann auf einer Voraussetzung, die sich nicht beweisen lässt.
Das ist kein Urteil über den Glauben. Es ist eine Feststellung über die Strafe.
Die Gründe
So einer verdient es nicht zu leben. Der Mensch in der Mittagspause nahm diesen Gedanken an. Reflexhaft, ohne ihn zu hinterfragen. Ohne Begründung. Wer ihn begründen will, findet zwei Argumente. Die Todesstrafe schütze andere, weil sie abschrecke. Oder sie sei verdient, weil der Täter getötet hat. Das erste blickt nach vorn. Das zweite zurück.
Die Abschreckung
Das Argument ist sehr alt. Schon in der Mischna hieß es, ohne Todesstrafe gäbe es mehr Mörder. Es klingt einleuchtend. Wer mit dem Tod rechnen muss, überlegt es sich zweimal.
Ob das so stimmt, lässt sich prüfen. In den USA hat der National Research Council, ein Gremium der amerikanischen Wissenschaftsakademien, 2012 die Forschung dazu ausgewertet. Sein Ergebnis ist ernüchternd eindeutig in seiner Unentschiedenheit. Die vorliegenden Studien erlauben keinerlei Aussagen darüber, ob die Todesstrafe die Zahl der Tötungen senkt, erhöht oder gar nicht beeinflusst. Das heißt nicht, dass es keine Wirkung gibt. Es bedeutet aber, dass der entsprechende Nachweis letztlich nicht gelang.
Daraus folgt etwas Grundsätzliches. Eine Strafe, die sich nicht zurücknehmen lässt, wird mit einer Wirkung begründet, die sich nicht zeigen lässt. Diese Folgerung zieht allerdings der Essay, nicht die Studie.
Die Vergeltung
Das zweite Argument braucht keine Statistik. Es fragt nicht, was die Strafe bewirkt. Es fragt, was der Täter verdient. Seine schärfste Form fand es bei Immanuel Kant.
In der Metaphysik der Sitten von 1797 ist es dargelegt. Hat er aber gemordet, so muß er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Dann folgt ein berühmtes Gedankenspiel. Selbst wenn ein Volk auf einer Insel beschlösse, sich aufzulösen und in alle Welt zu zerstreuen, müsste vorher noch der letzte im Gefängniß befindliche Mörder hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Thaten werth sind.
Für Kant ist die Abschreckung gerade kein Grund. Wer straft, um andere abzuhalten, benutzt den Täter als Mittel für fremde Zwecke. Das verletzt seine Würde. Der Mörder muss sterben, weil er gemordet hat. Nicht, damit andere davon abgehalten werden.
Wenige Jahrzehnte zuvor, 1764, hatte der italienische Jurist Cesare Beccaria die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Kant hielt davon nichts. Er warf ihm vielmehr theilnehmende Empfindelei einer affectirten Humanität vor.
Dieselbe Würde
Hier liegt der Kern dieses Kapitels. Kant begründet die Todesstrafe mit der Würde des Menschen. Die katholische Kirche lehrt heute weltweit, die Todesstrafe sei unzulässig, weil sie gegen die Würde der Person verstößt. Die Evangelische Kirche in Deutschland lehnt sie ebenfalls mit der Würde des Menschen ab. Derselbe Begriff stützt somit zwei entgegengesetzte Schlüsse.
Kants Vergeltungslehre hat wenig Anhänger gefunden. Ein anderer seiner Gedanken prägt das Recht dagegen bis heute. Kein Mensch darf nur als Mittel für die Zwecke anderer benutzt werden. Jeder Mensch hat einen Wert in sich selbst. Unabhängig davon, wozu er anderen nützt. Kant nennt diesen Wert Würde.
Das deutsche Grundgesetz nennt die Würde des Menschen in seinem ersten Artikel unantastbar. Was das bedeutet, erklärte der Jurist Günter Dürig mit Kants Gedanken. Der Staat darf einen Menschen nie zum bloßen Objekt machen, zu einer Sache, über die er verfügt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat diese sogenannte Objektformel übernommen.
Daraus ergibt sich eine merkwürdige Lage. Kant forderte die Todesstrafe. Sein Grundsatz lässt sich aber gegen sie wenden. Wer hingerichtet wird, ist am Ende nur noch Gegenstand eines Verfahrens, an dessen Ende sein Tod steht. So lässt sich mit Kant gegen Kant argumentieren. Das ist eine Lesart. Kant selbst hätte ihr widersprochen.
Noch enger verbindet die Grundrechtecharta der Europäischen Union Würde und Recht auf Leben. Auf die Würde im ersten Artikel folgt im zweiten das Recht auf Leben. Und dort steht ausdrücklich, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Man kann diese Reihenfolge als Begründung lesen. Erst die Würde, dann das Verbot. Die Charta selbst stellt diesen Zusammenhang nicht ausdrücklich her.
Auffällig ist noch etwas. Wo Kant von der Schuld spricht, die auf einem Volk lastet, das den Mörder nicht hinrichtet, gebraucht er das Wort Blutschuld. Der Begriff stammt aus dem Alten Testament. Selbst der Philosoph der Aufklärung greift an dieser Stelle zur Sprache der Religion.
Was bleibt
Die Abschreckung ist ein Versprechen, das sich nicht belegen lässt. Die Vergeltung ist kein Versprechen. Sie ist ein Urteil darüber, was gerecht ist. Ob Gerechtigkeit den Tod verlangt, kann keine Studie entscheiden. Es ist eine moralische Frage.
Moralische Fragen beantworten Gesellschaften aber nicht nur in Büchern. Sie beantworten sie auch in Umfragen. Davon handelt das nächste Kapitel.
Die Zustimmung
Der Gedanke, so einer verdiene es nicht zu leben, ist kein Einzelfall. Viele Menschen teilen ihn. Wie viele, versuchen Umfragen zu messen. Was sie zeigen, hängt allerdings stark davon ab, wo, wie und wer gefragt wird.
Die Vereinigten Staaten
Im Oktober 2025 befürworteten nach Gallup zweiundfünfzig Prozent der Amerikaner die Todesstrafe für Mord. Das ist der niedrigste Wert seit fünf Jahrzehnten. 1994 waren es noch achtzig Prozent. Die Linie zwischen Ja und Nein verläuft entlang der Parteien. Zweiundachtzig Prozent der Republikaner sind dafür, aber nur zweiunddreißig Prozent der Demokraten.
Das Institut Pew kam in einer eigenen Umfrage auf sechsundsechzig Prozent. Die Zahl hängt also auch davon ab, wer fragt und wie.
Frankreich
Frankreich schaffte die Todesstrafe 1981 ab. Eine Mehrheit gegen ihre Rückkehr fand sich in Umfragen erst Ende der Neunzigerjahre. Die Politik ging also voran, die Bevölkerung folgte später. Aber nicht auf Dauer. 2020 wünschte sich wieder gut die Hälfte der Franzosen die Todesstrafe zurück. Am häufigsten Arbeiter, am seltensten Führungskräfte.
Japan
In Japan hält eine große Mehrheit an der Todesstrafe fest. In der Regierungsumfrage von 2024 nannten über achtzig Prozent sie unvermeidbar. Mehr als fünfzehn Prozent wollten sie jedoch abschaffen. Der häufigste Grund für die Zustimmung war die Rücksicht auf die Gefühle der Opfer und ihrer Familien.
Auch diese Zahl hängt an der Frage. Zur Wahl standen im Kern nur zwei Sätze, sinngemäß übersetzt. Die Todesstrafe sollte abgeschafft werden. Die Todesstrafe lässt sich nicht vermeiden. Eine Antwort beibehalten gab es nicht. Wer die Todesstrafe nur hinnimmt, zählt damit zur Zustimmung. Kritiker halten die Frage deshalb für einseitig.
Was die Zahlen zeigen
Drei Dinge lassen sich dennoch ablesen. Erstens ist Zustimmung keine feste Größe. Sie verändert sich über die Jahre. Und sie verändert sich mit der Frage. Zweitens ist sie ungleich verteilt. In den USA trennt sie politische Lager. In Frankreich soziale Schichten. Warum das so ist, zeigen die Umfragen nicht. Eine naheliegende Vermutung wäre, dass Menschen, die sich bedrohter oder weniger geschützt fühlen, eher nach Härte verlangen. Belegt ist sie nicht.
Drittens steht hinter der Zustimmung nicht nur Abwägung, sondern auch Gefühl. In Japan nennen die meisten Befürworter die Rücksicht auf die Opfer. Dieses Gefühl ist echt, und es verdient Ernst. Ob es den Tod eines anderen begründen kann, ist eine andere Frage.
Wer in Japan die Abschaffung will, nennt am häufigsten einen anderen Grund. Ein Fehlurteil ließe sich nach einer Hinrichtung nicht mehr korrigieren.
Der Irrtum
Gerichte irren. Das bestreitet niemand, auch nicht die Befürworter der Todesstrafe. Die Frage ist nur, was ein Irrtum anrichtet und ob er sich danach noch korrigieren lässt.
Die Rechnung
Wie oft Gerichte bei Todesurteilen irren, lässt sich nicht genau beziffern. Man kann es aber schätzen. Der Rechtswissenschaftler Samuel Gross und seine Kollegen haben das 2014 für die USA getan. Sie untersuchten alle Todesurteile von 1973 bis 2004. Ihr Ergebnis lautet, dass mindestens vier von hundert zum Tod Verurteilten zu Unrecht verurteilt sein dürften. Nicht jedes Fehlurteil wird entdeckt. Die Forscher nennen ihre Zahl deshalb eine vorsichtige Schätzung. Sie folgern, dass mit großer Wahrscheinlichkeit auch Unschuldige hingerichtet wurden.
Die Zahl gilt nur für die USA. Für andere Länder gibt es keine vergleichbare Rechnung. Ob dort seltener oder häufiger geirrt wird, weiß niemand. Auszuschließen ist jedoch beides nicht.
Ein Fall
1966 wurden in Japan ein Firmenchef, seine Frau und ihre zwei Kinder ermordet. Für die Tat wurde 1968 ein Angestellter der Firma zum Tod verurteilt, Iwao Hakamada. Er verbrachte mehr als fünfundvierzig Jahre im Todestrakt, nach Amnesty länger als jeder andere Mensch weltweit.
Am 26. September 2024 sprach ihn ein Gericht in Shizuoka frei. Es stellte fest, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise gefälscht hatten. Hakamada war zu diesem Zeitpunkt achtundachtzig Jahre alt.
Er wurde nicht hingerichtet. Deshalb konnte er seinen Freispruch erleben.
Der Einwand
Befürworter halten dagegen. Fehlurteile gebe es auch bei Haftstrafen. Wer wegen möglicher Irrtümer die Todesstrafe abschaffe, müsse jede Strafe abschaffen. Das Argument ist ernst zu nehmen. Es übersieht aber einen Unterschied.
Auch eine zu Unrecht verbüßte Haft lässt sich nicht ungeschehen machen. Die Jahre sind verloren. Aber der Mensch lebt. Er kann freigelassen, rehabilitiert und entschädigt werden. Er kann erleben, dass ihm geglaubt wird. Nach einer Hinrichtung lässt sich ein Urteil höchstens noch für einen Toten aufheben. Das dürfte erklären, warum in Japan die meisten Gegner der Todesstrafe genau diesen Grund nennen.
Das Unumkehrbare
Ein Rechtsstaat rechnet mit seinen eigenen Fehlern. Er sieht Berufung vor, Revision, Wiederaufnahme. All das hat seinen vollen Sinn nur für einen Lebenden. Die Todesstrafe beendet diese Möglichkeit endgültig.
Damit wird aus einer Frage der Gerechtigkeit eine Frage des Risikos. Wer die Todesstrafe will, muss daher auch mit dem Tod Unschuldiger rechnen. Nicht als Absicht. Aber als bekannte Folge.
Die Macht über das Leben
Amnesty deutet den Anstieg der Hinrichtungen politisch. Staaten töteten, um Kontrolle auszuüben und Macht zu zeigen. Ob das zutrifft, ist zu prüfen.
Der Körper des Königs
Am 5. Januar 1757 stach Robert-François Damiens in Versailles mit einem Taschenmesser auf König Ludwig XV. ein. Der König wurde nur leicht verletzt. Damiens beteuerte, er habe ihn nicht töten wollen. Verurteilt wurde er dennoch als Königsmörder, zu Marter und Vierteilung. Mit dieser Hinrichtung beginnt der französische Philosoph Michel Foucault sein Buch Überwachen und Strafenvon 1975.
Damiens hatte niemanden getötet. Sein Vergehen richtete sich gegen den König und damit gegen die Ordnung selbst. Gerächt wurde nicht ein verletzter Mensch, sondern eine verletzte Ordnung. Es kostete Damiens das Leben, nach stundenlanger Folter.
Sterben machen
Foucault beschreibt die alte Macht des Herrschers mit einer knappen Formel. Der Herrscher konnte töten lassen. Wen er nicht töten ließ, ließ er leben. Moderne Staaten dagegen sorgen nach Foucault vor allem für das Leben ihrer Bürger, für Gesundheit, Ordnung und Wohlstand.
In diesem Bild wäre die Todesstrafe ein Rest der alten Herrschermacht in der modernen Welt. So sieht es Foucault. Seine Sicht ist umstritten. Kritiker werfen ihm vor, er habe das Ende dieser alten Macht zu früh verkündet.
Die Gegenwart
Was Amnesty für 2025 dokumentiert, spricht in einzelnen Fällen deutlich für ein politisches Motiv. Im Iran setzen die Behörden die Todesstrafe nach Amnesty als Waffe ein, um Angst zu verbreiten. Oft nach unfairen Verfahren. In Saudi-Arabien betrafen viele Fälle Angehörige der schiitischen Minderheit, die Jahre zuvor Proteste gegen die Regierung unterstützt hatten. In China deuteten Äußerungen der Behörden darauf hin, dass die Todesstrafe zeigen soll, wie wenig der Staat Bedrohungen seiner Stabilität duldet. Und in Myanmar wurde die Todesstrafe vor Wahlen auf weitere Vergehen ausgedehnt.
Für diese Fälle ist Amnestys Einschätzung gut gestützt. Ob der gesamte Anstieg politische Gründe hat, lässt sich daraus nicht ableiten. Fast die Hälfte der Hinrichtungen betraf Drogendelikte. Amnesty rechnet auch sie einer harten Linie zu, mit der Staaten Stärke zeigen wollen. Das ist plausibel. Belegen lässt es sich nicht in jedem Fall.
Über das Leben eines Menschen zu entscheiden, ist die äußerste Form von Macht. Wo ein Staat sie einsetzt, um Angst zu verbreiten, ist die Todesstrafe keine Antwort auf ein Verbrechen mehr. Sie wird zum Mittel der Herrschaft. Das gilt nicht für jede Hinrichtung. Aber dort, wo sie einschüchtern soll, dürfte die Grenze zwischen Strafe und Machtdemonstration überschritten sein.
Epilog
Zurück in die Mittagspause. Das Essen ist kalt. Die beiden Gefühle sind noch da. Der Wunsch, der Täter möge sterben. Und das Unbehagen, als ein Staat genau das tat.
Er ist damit nicht allein. Albert Camus eröffnet seinen Essay gegen die Todesstrafe von 1957 mit seinem Vater. Der hatte die Hinrichtung eines Mörders unbedingt sehen wollen. Danach kam er nach Hause, legte sich hin und erbrach.
Beide Gefühle sind menschlich. Der Wunsch nach Vergeltung entsteht in einem Augenblick. Ein Staat aber entscheidet nicht im Augenblick. Er hat Zeit, Verfahren und Regeln. Gerade deshalb darf er sich nicht vom ersten Gefühl leiten lassen.
Was also unterscheidet einen Staat, der tötet, von dem Mörder, den er bestraft? Der Mann in der Meldung tötete langsam und mit Vorsatz. Der Staat tötete mit Plan, mit Termin, mit Zeugen. Was die Tat des Mannes so schwer macht, ist nicht nur der Tod seines Opfers. Es ist die Absicht, ihn gezielt herbeizuführen. Der Staat tut dasselbe. Bewusst. Geplant. Endgültig. Camus nannte die Todesstrafe den vorsätzlichsten aller Morde.
Wer Gleiches mit Gleichem sühnen will, stellt sich auf die Stufe dessen, den er bestraft. Das ist einer Gesellschaft unwürdig, die sich auf die Würde jedes Menschen beruft. Das ist die Haltung dieses Essays.
Die Todesstrafe beendet zudem eine Frage, statt sie zu stellen. Warum wurde dieser Mensch zum Täter? Hätte sich die Tat verhindern lassen? Kann jemand, der getötet hat, je zurückfinden? Eine Hinrichtung beantwortet keine dieser Fragen. Und auf die letzte kann es nach ihr keine Antwort mehr geben.
Das heißt nicht, die Opfer zu vergessen. Die Frau aus der Meldung ist tot. Ihre Angehörigen tragen einen Verlust, den keine Strafe ausgleicht. Ihr Schmerz verdient Mitgefühl. Ihr Zorn verdient Verständnis. Aber Mitgefühl mit den Opfern verlangt nicht den Tod des Täters. Man kann den Wunsch nach Rache nachempfinden, ohne ihm nachzugeben.
Immer mehr Staaten ziehen eine Grenze. Im Dezember 2024 stimmten in der UN-Generalversammlung hundertdreißig Staaten für ein weltweites Aussetzen der Hinrichtungen. 2007 waren es hundertvier.
Der Mord lässt sich nicht zurücknehmen. Die Hinrichtung auch nicht. Sie macht den ersten Tod nicht ungeschehen. Sie fügt ihm einen zweiten hinzu.
Was wir nicht wissen, ist mehr geworden. Wir fragen weiter.